Ihre Notare für Edewecht, Apen und das Ammerland
Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Hartlep & Reßmeier sind an den Standorten Edewecht und Apen tätig und steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Unsere Rechtsanwälte sowie Notare Jörg Hartlep und Sven Reßmeier unterstützen Sie erfolgreich bei der Erstellung eines Testaments, einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht und der Beurkundung von Urkunden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in Beurkundung von Rechtsgeschäften wie Hauskauf, bei Adoptionen, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Unsere Notare sind auch für Mandanten in Bad Zwischenahn und Westerstede erreichbar. Mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz vertreten wir Ihre Interessen zuverlässig.
Bei anstehenden Fragen sind wir bei einer persönlichen Rechtsberatung für Sie da!
Das Testament - Mein letzter Wille
Ob Testament oder Erbvertrag – wir unterstützen Sie bei sämtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass Ihre individuellen Besonderheiten berücksichtigt werden. Mit einer rechtssicheren Urkunde können Sie beispielsweise von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, Zuwendungen an Dritte verfügen oder im Angehörige enterben. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille präzise und verbindlich festgehalten wird.
Ein Testament oder Erbvertrag bieten Ihnen die Möglichkeit, klare Regelungen für den Nachlass zu treffen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Durch unsere Erfahrungen im Erbrecht können wir Ihnen fachlicher Kompetenz weiterhelfen und Sie auf Ihrem Weg begleiten!
Vorsorgevollmacht Patientenverfügung
Im Ernstfall ist Ihr eigener Wille in Gefahr. Denn sollten Sie noch keine Verfügung für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines schlimmen Unfalls getroffen haben, können Ihre nächsten Angehörigen handlungsunfähig werden. Durch eine notarielle Beurkundung entgehen Sie diesem Risiko.
Gerade für Immobilienbesitzer und Gesellschafter ist eine Vorsorgevollmacht in Form einer Generalvollmacht essentiell, um eigenen Vorstellungen gerecht zu werden.
Wir sorgen dafür, dass das Mitspracherecht Ihrer Angehörigen bei lebensverlängernden Maßnahmen nach Ihrem Willen festgelegt wird. Außerdem kann die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Eheleuten aufgehoben werden. Sorgen Sie vor – am besten jetzt.
Die eigenen vier Wände
Wohl jeder Grundstückskauf und -verkauf als auch jede Übertragung von Wohnungseigentum muss notariell beurkundet werden. Gleiches gilt für die Finanzierung des Kaufpreises, bei der Kreditinstitute häufig Sicherheiten in Form einer Grundschuldbestellung verlangen. In unserem Notariat bieten wir unseren Klienten umfassende Beratung und Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Transaktionen rechtssicher und effizient abzuwickeln.